Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 567 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO
Keine Anfechtung der Zurückweisung eines Gesuchs in Ehe- und Familienstreitsachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuchs in Familiensachen
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FamFG 113 Abs. 1 Satz 2, ZPO 567 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Verfahren betreffendes Gesuch; Rechtsmittel, sofortige Beschwerde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuchs in Familiensachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verweigerte gerichtliche Protokollierung eines Scheidungsfolgenvergleichs
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 02.06.2012 - 536 F 17/12
- OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1672
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10
Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12
Der BGH (NJW 2011, S. 2434 ff., Rz. 8 f.) hat dazu folgendes ausgeführt:. - OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
Minderjährigenunterhalt: Zurechnung fiktiver Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12
Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (…so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12). - OLG Schleswig, 28.06.2010 - 15 WF 198/10
Maßgebliches Recht für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12
Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4;… OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 4 WF 33/14
Keine Beschwerde bei Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuches
Die Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuches, welche keiner mündlichen Verhandlung bedarf, unterliegt in Ehe- und Familienstreitsachen nicht der Anfechtung mittels der (sofortigen) Beschwerde (Festhaltung an der Senatsrechtsprechung gemäß Beschluss vom 12.12.2012, 4 WF 183/12).Insofern ist auch keine Analogie geboten; es fehlt bereits an einer Regelungslücke (so bereits Senatsbeschluss vom 12.12.2012, 4 WF 183/12, www.hefam.de).